Aufgrund der bestehenden Datenschutzverordnung ist es der Gemeinde Calberlah nicht mehr möglich, die besonderen Geburtstagsjubiläen (ab 75., 80., 85., 90. usw.) abzufragen. Der Bürgermeister und seine Vertreter sind jedoch weiterhin gern bemüht, zu besonderen Altersjubiläen zu gratulieren. Daher werden Sie herzlich…